Unser Jagdgebiet

Unser Jagdgebiet – seine Größe, seine Verwaltung

Unser Jagdgebiet

Seine Größe:
Den Rheingauer Jägern stehen zur Jagdausübung, und damit zum angewandten Naturschutz,  29.404 ha zur Verfügung.
Davon entfallen auf die Niederwild-Hegegemeinschaften
Unterer Rheingau                                                                 17.045 ha
Mittlerer Rheingau                                                                 5.928 ha
Oberer Rheingau                                                                    6.431 ha

Vom 30.000 ha großen Gebiet der der Rot– und Muffelwildhegegemeinschaft „Hinterlandswald“ entfallen auf den Rheingau 18.865 ha, die in der bejagbaren Gesamtfläche enthalten sind.

Einen interessantes Interview zu der genetischen Diversität der hessischen Rotwildpopulationen mit Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner können Sie kostenfrei im Jagd Podcast Jadtalk anhören:

Eine weitere Folge mit Forstamsrat a. D. Lothar Cramer über das Rehwild – Waldumbau mit Wild ist möglich“ ist ebenfalls kostenfrei abrufbar:

Die im Rheingau unter Naturschutz gestellte Gesamtfläche beträgt 724,40 ha.

Unser Jagdgebiet ist, verglichen mit den riesigen Staatsrevieren in Osteuropa, ein kleines Gebiet.
Die im Jagdverein Rheingau e. V. organisierten Jäger kümmern sich jedoch mit großem Engagement um die Erhaltung eines artenreichen, angemessenen und gesunden Wildbestandes und um den Fortbestand des Waldes mit seiner Fauna und Flora als Biotop für das Wild und zugleich als Quelle der Freude und Erholung für alle unsere kleinen und großen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Seine Verwaltung:
Die Untere Jagdbehörde in Bad Schwalbach wird geleitet von Harald Gabel. Als „Aufsichtsbehörde“ der Rheingauer Jägerschaft untersteht sie dem Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Burkhard Albers. Zu ihren Aufgaben zählen u. a.:
¨ Überprüfung der Jagdpachtverträge
¨ Erteilung, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
¨ Festsetzung der Abschusspläne für Rot-, Muffel– und Rehwild
¨ Wildseuchenbekämpfung.
Die Untere Jagdbehörde erteilt und erneuert zudem für die Jagdausübungsberichtigten im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis die Jagdscheine.
Die Untere Jagdbehörde arbeitet eng mit den Jagdberatern und dem Jagdbeirat zusammen. Für den Jagdverein Rheingau vertritt Heiner Gietz, der Vorsitzende der Hegegemeinschaft Unterer Rheingau, die Interessen der Rheingauer Jäger. Im Jagdbeirat unterstützt  der 1. Vorsitzende des JVR, Dr. Werner Schütz, die gemeinsame Arbeit von Vertretern der Jägerschaft und der Kreisverwaltung.

Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises eröffnet alljährlich die Hegeschau, die der JVR in Zusammenarbeit mit den Hegegemeinschaften veranstaltet.
Der Sachverständige für Rot– und Muffelwild, Winfried Wagner, und jeweils ein Vertreter der Niederwild-Hegegemeinschaften berichten über die Abschusserfüllung und die Bestandsentwicklung sowie über die Wildschadensentwicklung.

Die von den Jägern gelieferten Trophäen werden von Kommissionen bewertet, ausgezeichnet und für die Jägerschaft wie für die interessierte Öffentlichkeit auf Schautafeln ausgestellt.

Die Forstämter verwalten und bewirtschaften Staatswald und Kommunalwald.
Die vor 10 Jahren noch existierenden zwei Forstämter in Eltville und Rüdesheim wurden mit Ablauf des Jahres 2004 zu einem neuen Forstamt Rüdesheim zusammengelegt. Diesem Forstamt unterstehen 11 Revierförstereien. Es wird geleitet von Forstdirektor Hans Ulrich Dombrowsky.
Das Forstamt betreut und bewirtschaftet den Wald des so genannten Rheingau-Gebirges. Hierbei handelt es sich um eine große, praktisch geschlossene Waldfläche, die sich vom Kamm des Rheingau-Gebirges nach Norden erstreckt und in 3 Bereiche gegliedert werden kann:

  1. Der „Kammerforst“ im Westen des Rheingaugebirges.
  2. Der „Hinterlandswald“ im Norden und Nordosten und
  3. der „Wisper-Taunus“ im Bereich der Wisper, einem Nebenfluss des Rheins, der sich bis zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erstreckt. Die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz bildet auch damit die Nordwest-Grenze des Forstamtes Rüdesheim.
    (Quelle:www.hessen-forst.de/forstaemter/ruedesheim_165/info/ueberuns.htm)

Die Förstereien betreuen im ehemaligen Rheingaukreis eine Gesamtfläche von rund 18.300 ha, die sich aufteilt in rund 3.100 ha Staatswald, ca. 13.500 ha Kommunalwald und ca. 1.700 ha Privatwald.

Jagdreviere
Im Rheingau gibt es vierStaatsreviere, fünf Eigenjagdbezirke und 64 von den Kommunen verpachtete Reviere. Diese kommunalen Reviere verteilen sich auf die drei Hegegemeinschaften:
♦ Oberer Rheingau                  17 Reviere
♦ Mittlerer Rheingau               19 Reviere
♦ Unterer Rheingau                 28 Reviere.

Ein Gedanke zu „Unser Jagdgebiet

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