++ ASP: 7 positive Kadaver auf der Mariannenaue ++ RTK veröffentlicht Allgemeinverfügung ++

Aktuelles:

  • Neben dem ersten positiv befundeten Kadaver (Grünau) wurde das ASP-Virus mittlerweile bei 7 weiteren Wildschweinkadavern, die auf der Mariannenaue gefunden wurden, vom Hessischen Landeslabor (LHL) nachgewiesen.
  • Wie das ASP-Virus auf die Mariannenaue oder zur Kläranlage Grünau gelangt ist, lässt sich momentan nur vermuten. Die Einschleppung könnte z. B. über einen Kadaver oder Kadaverteile aus dem ursprünglichen Kerngebiet (Kreis Groß-Gerau) erfolgt sein. Belegbar ist dies jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
  • Bei den Funden rund um den Wachholderhof (südlich des Kloster Eberbach) handelt es sich um Knochenfunde. Diese wurden ebenfalls untersucht, das Ergebnis fiel negativ aus.
  • Es soll noch einen weiteren aktuellen Fund eines frischen Kadavers bei Eltville-Erbach geben. Dazu liegt uns noch keine weitere Information und kein Untersuchungsergebnis vor.
  • Als Vertreter des LJV Hessen und des Jagdvereins Rheingau haben wir bereits in der Entstehungsphase der Allgemeinverfügung einige wichtige Punkte, z. B. zur Festlegung der Sperrzone II, zur Nachsuche von verletztem Unfallwild und zum Weiterbetrieb von Kirrungen eingebracht. In einer Krisensitzung heute Vormittag konnten wir erneut fachlich relevante Informationen aus der Jagdpraxis in die Diskussion einbringen.
  • Der Jagdverein Rheingau wird in Kürze einen eigenen WhatsApp-Kanal einrichten, um Ihnen wichtige Informationen noch zeitnaher übermitteln zu können.

Kreis veröffentlicht Allgemeinverfügung

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest in der Sperrzone II sowie eine Änderung der Allgemeinverfügung zur Sperrzone I am heutigen Freitag, 13. Dezember 2024 veröffentlicht. Dort finden Sie weitere Informationen.

Die Gebietsfestlegung der Sperrzonen I und II finden Sie auf der interaktiven Karte.

Festlegung der Kernzone

Wir rechnen damit, dass die Kernzone (innere Zone, innerhalb der Sperrzone II) zu Beginn der kommenden Woche festgelegt wird. Zur Information: Die neue Gebietskulisse im Rheingau-Taunus-Kreis wird als unabhängige Restriktionszone (nicht zusammenhängend mit den bisherigen Gebieten in Südhessen definiert).